Vertragsbedingungen und AGB Locationscouting-Fixer

Thomas Wagner / TW-VISUALMEDIA

 

 

Locationsuche und deren Abwicklung bedarf der vertraglichen Schriftform.

Diese beinhaltet Umfang und Gegenstand der Suche, sowie einen konkreten Zeit,- und Kostenrahmen.

 

-Je nach Situation und Umstand behalte ich mir vor, mit Locationarchiven sowie Drittanbietern zusammen zu arbeiten,alleiniger berechtigter Ansprechpartner verbleibe in jedem Fall ich.

 

-Alle Kostenvoranschläge sind unverbindlich und keine verbindlichen Festpreise.Sie können jederzeit an neue Umstände und Timelines angepasst werden. Diese werden zeitnah per Schriftform kommuniziert und nach bestem Wissen und Gewissen unter Vorbehalt etwaiger Irrtümer und Missverständnisse auf Basis des übermittelten Briefings erstellt.

Dies betrifft insbesondere Tagessätze für die Locationsuche,Ausgaben für Mietwagen/Benzin/Maut/Parkplätze etc., aber auch Locationmieten,Permits und mit der Locationsuche verbundene Ausgaben.

-Scoutings werden nach einem individuellen,vorher vereinbartem Tagessatz berechnet,Archivlocations mit einem Festpreis von 150€ pro Anfrage und Location, wenn der Auftrag für diese zustande kommt.

-Locationgebühren,Permits,Absperrungen etc. werden ggf. über mich oder direkt über den Anbieter abgewickelt,es gelten die jeweils im voraus angegebenen Zahlungsbedingungen und Fristen.Diese beinhalten immer Nettopreise,weitere Provisionen oder Vermittlungsgebühren fallen nicht an.

-Im Falle einer Stornierung einer bereits bestätigten Location gehen alle daraus entstehenden und belegbaren Kosten zu Lasten des Kunden und sind innerhalb der vorher festgelegten Frist zu begleichen.Selbiges gilt für bis dahin aufgewendete Scoutings inkl. aller damit verbundenen Kosten und Ausgaben.

-Ausfallshonorare fallen bei nicht selbst verschuldeter Stornierung eines Scoutingauftrages in Höhe von 50% für das vereinbarte Arbeitsvolumen an,zuzüglich eventueller bereits getätigter und belegbarer Ausgaben in voller Höhe.

-Alle Locationfreigaben sowie deren Nutzungsrechte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung bei mir.Sie beziehen sich jeweils immer nur auf einen Auftrag/Kunden und sind nicht übertragbar!

-Eventuelle Vorauszahlungen sind wie vereinbart zu begleichen, ich behalte mir das Recht vor, den Locationauftrag bei Nichteinhaltung auch bei bereits begonnener Produktion fristlos zu kündigen.

 

-Der Auftraggeber verpflichtet sich,eine gültige und umfassende Haftpflichtversicherung abzuschliessen,die eventuelle Schäden an der Location durch die Produktionsabwicklung sowie deren Vor,- und Nachbereitung, abdeckt.Dies gilt sinngemäss auch für Einrichtungsgegenstände und Dekoration,Zufahrtswege,Fahrstühle,Garagen etc. sowie für Schäden/Unfälle an Mitarbeitern und für angemietetes Equipment und Fahrzeuge.

Im Schadensfall gehen eventuelle Selbstbeteiligungen bei Mietsachen voll zu Lasten des Kunden,ebenso aus dem Schadensfall resultierende Schadensersatzansprüche der Motivgeber oder Dritter.

 

 

-Der Auftraggeber verpflichtet sich,angemietete Locations nur im Rahmen des vorher abgesprochenen Umfangs zu nutzen.Jedwede weitere private oder gewerbliche Nutzung oder Weitervermittlung ist untersagt und zieht Schadensersatzansprüche seitens des Motivgebers oder mir nach sich.Dies gilt auch für eine nicht vereinbarte Erweiterung der Veröffentlichungsrechte,jegliche Änderung bedarf der Schriftform,mündliche Absprachen sind unwirksam.

 

-Ich bin bei der Locationsuche nur vermittelnd tätig,alle Miet,-und Nutzungsverträge werden ausschliesslich zwischen dem Motiv,- und Auftraggeber geschlossen.Schadensersatzansprüche gehen ausser bei nachweisbar absichtlichem oder grob fahrlässigem Verschulden immer zu Lasten des Auftraggebers.

 

-Gerichtsstand ist München.

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